Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kulturgut - wer hat Ahnung?

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Heidrun Eichler
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Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kulturgut - wer hat Ahnung?

Beitrag von Heidrun Eichler »

Heute brauche ich mal den Rat von Fachleuten oder Betroffenen, die uns vielleicht weiterhlefen können.

Voller Freude habe ich am 4. April mitgeteilt, dass ich eine Karl-August-Gläsel-Gitarre (in Markneukirchen 1860 gebaut) aus Amerika ersteigen konnte. Diese befindet sich jetzt im vogtländischen Zollamt, was für die Mitarbeiter offensichtlich kein alltäglicher Vorgang ist. Jedenfalls habe ich den Eindruck, dass die Kollegin so einen Fall noch nicht hatte und wir, um die europäischen Vorschriften einzuhalten, eine Menge Aufwand haben, um die Gitarre in unser Museum zu bekommen.

1.Zunächst müssen wir nachweisen, dass wir gemeinnützig sind. Wer macht so etwas? Wir sind in keinem Handelsregister, da wir seit 1886 als städtisches Museum eine kommunale Einrichtung sind. Gut, das kann die Stadt schriftlich bestätigen.
Hoffentlich reicht das auch.

2. Wir müssen nun schriftlich anmelden, dass wir die Gitarre einführen wollen. Dazu gibt es Formulare, die ziemlich kompliziert auszufüllen sind, wurde mir gesagt. Es wurden mir Speditionen empfohlen, die sich damit auskennen. Die werden das aber sicher nicht kostenlos machen.
oder
3. Wir können sie auch einfach beim Zollamt abholen, aber dann wird Mehrwertsteuer (19%) und eine Zollsteuer von 3,2% fällig. Das sind um die 220 Euro und das ist für unser Museum viel Geld.

Ich frage mich nun, warum? Wir verkaufen die Gitarre doch nicht und machen auch anderweitig kein Geld damit. Es handelt sich um Kulturgut, dass ich, flexibel, wie ich nun mal bin, nachts ersteigert und auch selbst vorfinanziert habe (die Kämmerei kennt PayPal nicht)!!
Ich gebe das Instrument zum gleichen Preis an das Museum weiter. Das kann man alles nachvollziehen. Wieso kassiert hier der Staat, wo doch ein offizielles kulturelles Interesse besteht? Oder ist das gar nicht so und es gibt Regelungen, die hier geltend gemacht werden können?

Wer kann mir dazu Auskunft geben?

Heidrun

Udo Kretzschmann
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Re: Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kulturgut - wer hat Ahnung?

Beitrag von Udo Kretzschmann »

Liebe Heidrun,

mit zollrechtlicher Abfertigung kennt sich Mario Gropp aus meiner Sicht am besten aus! Und da Armin Vereinsmitglied ist, könnte er da ja mal Schützenhilfe leisten. Er hat mir auch schon beim Ausfüllen entsprechender Formulare geholfen. Mit Google findest Du aber auch inzwischen recht gute Anleitungen im Internet. Auch auf dem Zollamt habe ICH gute Unterstützung erfahren.

Zur Gemeinnützigkeit. Da hast Du das gemäß Ausführungen in der Kneipe ganz ideal gemacht, die Klampfe :rocker: über den Verein zu ersteigern, denn dieser Verein besitzt doch den Status der Gemeinnützigkeit! Ich habe zumindest für die Spende eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

Jetzt lese ich aber, DU hättest die Gitarre ersteigert. Das ist dann wahrscheinlich schon wieder schwieriger, da Du rein formal als Zwischenhändler (ohne Profit) auftrittst. Hmm. Leg das doch wirklich Mario Gropp vor.

Schöne Grüße und laß Dich nicht wieder beißen :wink2:

Udo

Heidrun Eichler
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Re: Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kulturgut - wer hat Ahnung?

Beitrag von Heidrun Eichler »

Also , lieber Udo,

wer den Schaden hat :aggressive:

die gute Frau war auch bemüht, eine Lösung zu finden, aber ich hatte im Endeffekt den Eindruck, dass wir mal wieder nicht ins Schema passen. Und ich wette, dass es für Museen, die in staatlicher oder städtischer Obhut sind, Reglungen gibt. Aber wer kennt sich schon in dem Wust von Paragraphen auf Anhieb aus, wenn er nicht ständig damit zu tun hat?
Z.B. gibt es Besucher, die nicht verstehen, dass wir von der Umsatzsteuer befreit sind. (Sie wollen diese auf der Rechnung ausgewiesen haben.) Und das müssen wir nicht ständig be- oder nachweisen, das ist bei Kommunen so.

Die Exponate gehören dem Museum, nicht dem Verein. Wir trennen Museums- und Vereinsarbeit ganz deutlich, sonst könnte es bei Fördermitteln usw. Probleme geben.
Dass ich die Gitarre für das Museum ersteigert habe, spielt bei der Zoll-Angelegenheit keine Rolle. Das hätte ich auch eher als Problem angesehen.

Bei der Landesstelle für Museumswesen ist diese Woche leider keiner greifbar, der mir helfen kann, aber ich hoffe noch auf einen mit allen Zollbestimmungen vertrauten Forumsteilnehmer.

In diesem Sinne :pleasantry:
Heidrun

Instrumantik
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Re: Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kulturgut - wer hat Ahnung?

Beitrag von Instrumantik »

Liebe Frau Eichler,
da ich schon oft alte Blechblasinstrumente aus Amerika eingeführt habe, kann ich hier gerne meine Erfahrungen als Normalsterblicher beim Zoll verbreiten. Der Ablauf ist immer gleich.

Der Zollbeamte drückt einem das Paket in die Hand und bittet um Öffnung.
Er schaut sich das gute Stück an und fragt nach dem Wert des Instrumentes. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen blickt er mir dabei immer tief in die Augen. :shok:
Dann wird ein Zahlungsnachweis (z.B. eine Rechnung, einen Beleg der paypal-Zahlung oder ebay-Kaufnachweis) verlangt. Einfache Ausdrucke von paypal oder ebay genügen. Der auf dem Paketaufkleber vom Versender deklarierte Wert spielt keine Rolle.
Weiterhin versucht der Zollbeamte eine Warennummer (eine Art Codenummer) für die Gebührenberechnung zuzuordnen.
Wenn das Instrument über 100 Jahre alt ist (wie in Ihrem Fall), kann die Warennummer 9706 0000 90 9 (Antiquitäten) helfen, gar keine Zollgebühren zu bezahlen. Allerdings wird hierzu ein Nachweis über das Alter des Instrumentes erfragt. Mir haben schon oft einfache Ausdrucke über Seriennummer-Baujahrzuordnungen oder Inventarlisten von Museen aus dem Internet geholfen, den Zollbeamten vom Lebensabend des Instrumentes zu überzeugen.
Irgendein Zollformular musste ich noch nie ausfüllen, jedoch bin ich noch nie um die 19 % Einfuhrumsatzsteuer herum gekommen.
Leider schreckt der Zoll nicht davor zurück, auch die Versandkosten in die Steuer mit einzurechnen.
Der Umrechnungskurs von Dollar zu Euro wird vom Zoll übrigens nur 1x im Monat aktualisiert.

Ich wünsche Ihnen, dass die menschliche und soziale Komponente der Dame vom vogtländischen Zollamt voll ausgeprägt ist, um Ihnen bzw. dem Museum den niedrigsten Gebührensatz zu berechnen.

Viele Grüße
Dirk Arzig

Heidrun Eichler
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Re: Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kulturgut - wer hat Ahnung?

Beitrag von Heidrun Eichler »

Ihr Lieben,

ich habe soeben die Gitarre vom Zollamt geholt und ich muss sagen, wir - die Gitarre und ich - sind sehr gut behandelt worden. Da wir die Gemeinnützigkeit unseres Museums nachweisen konnten, sind uns jegliche Steuern erspart geblieben. Allerdings hat die Gitarre jetzt Zollpapiere und darf nicht veräußert werden. Sie muss nun den Rest ihres Daseins bei uns verbringen. Ich hoffe, dass es ihr nicht langweilig wird in der Vitrine. Sie befindet sich in guter Nachbarschaft zu einer Carl Moritz Gläsel - sozusagen Blutsverwandten - und zu der Christian Friedrich Bauer aus Klingenthal.

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